Sofern Sie eine Wallbox für Ihr E-Auto installiert haben, erhöht sich der Verbrauch entsprechend Ihrer Ladevorgänge.
Bei WECHSELSTROM | WECHSELGAS bieten wir Ihnen günstige Preise für Ihr Gas oder Ihren Strom. Doch wie setzen sich die Preise dafür eigentlich zusammen? Und wo können wir für Sie sparen? Sowohl der Strompreis als auch der Gaspreis bestehen aus vielen Komponenten. Der größte Teil davon ist durch gesetzlich festgelegte Abgaben und Steuern bestimmt, auf die wir als Energieanbieter keinen Einfluss haben. So ist besonders unser rechnerisches Geschick gefragt, um die Preise für Sie gering zu halten.
Gesetzlicher Anteil
Der gesetzliche Anteil setzt sich bei dem Gaspreis aus der Konzessionsabgabe, der Energiesteuer, der Regelenergie-Umlage und der Mehrwertsteuer zusammen.
Konzessionsabgabe
Auch bei Gas fällt, wie bei Strom, die Konzessionsabgabe an, um die öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Energiesteuer
Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird erhoben, sobald Gas aus dem Netz entnommen wird. Die Energielieferanten ziehen die Steuer vom Kunden ein und führen sie vollständig an den Bundeshaushalt ab.
Regelenergie-Umlage
Die Regelenergie-Umlage ist ein Gaspreisbestandteil, der die Regel- und Ausgleichsenergie bzw. deren Bereitstellung finanziert. Diese Umlage wird staatlich reguliert und halbjährlich neu berechnet. Bei einigen Anbietern wird die Regelenergie-Umlage noch auf den Endpreis hinzu gerechnet, während sie bei uns ganz kundenfreundlich bereits im Gaspreis einberechnet ist.
Mehrwertsteuer
Auch beim Gaspreis fällt eine Mehrwertsteuer von 19 % an, die wie beim Strom, auf die anderen Bestandteile aufgerechnet wird.
Netznutzungsentgelte
Wie auch für Strom, werden bei den Gaspreisen Netznutzungsentgelte fällig, auf die wir keinen Einfluss haben. Diese Gebühren werden ebenfalls vom Netzbetreiber dazu verwendet die Netze instand zu halten und Weiter aus zubauen.
Wettbewerbsanteil
Unter dem Wettbewerbsanteil werden die Kosten für Gasbeschaffung und -einkauf zusammengefasst. Auch der Gaspreis wird in Leipzig an der Gasbörse bestimmt. Hinzu kommen die Kosten, die für die Weiterverarbeitung anfallen. Dazu zählen Vertriebskosten, wie auch Aufwendungen für Service und Beratung.
Gesetzlicher Anteil
Der gesetzliche Anteil setzt sich beim Strompreis aus der Konzessionsabgabe, der Stromsteuer, der KWKG-Umlage, der EEG-Umlage, § 18 AbLaV, § 19 Umlage/Industrieumlage, der Offshore-Umlage sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Konzessionsabgabe
Diese Abgabe wird an die Kommunen entrichtet. Sie gibt dem Netzbetreiber das Recht beispielsweise öffentliche Straßen an denen Stromleitungen verlaufen für den Stromtransport zu nutzen.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine Steuer auf den Stromverbrauch. Diese fällt an, sobald Strom aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Die Stromsteuer ist Teil der Ökosteuer und hat das Ziel, die Effizienz des Energieverbrauches zu steigern.
KWKG-Umlage
KWKG bedeutet Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Umlage unterstützt den Ausbau und die Modernisierung entsprechender Anlagen, die Strom (und zugleich Wärme) durch Brennstoffe erzeugen. Diese Art der Stromerzeugung ist äußerst effizient. Der Umweltschutz und die Verbesserung des Klimas sind vorrangige Anliegen dieses Gesetzes.
EEG-Umlage
EEG bedeutet Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses soll der nachhaltigen Entwicklung der Stromversorgung dienen. Die Umlage unterstützt demnach die Erzeugung aus erneuerbaren Energien wie Windkraft- oder Solaranlagen. Die Netzbetreiber unterliegen einer bevorzugten Abnahmepflicht für erneuerbare Energien.
Offshore-Umlage
Offshore steht für die außerhalb des Küstengebiets gelegenen Windparks. Diese sind sehr effizient in der Windenergieerzeugung. Sie haben aber den Nachteil, dass sie durch ihre Abseitsstellung nicht gut an das Netz angebunden sind. Mit der entsprechenden Umlage werden die Ausgleichsansprüche dieser Offshore-Windkraftanlagen gedeckt.
§ 18 AbLaV/Umlage für abschaltbare Lasten
Diese Umlage soll die Netzstabilität fördern und damit zur Versorgungssicherheit beitragen. Unternehmen mit einer hohen Auslastung verpflichten sich, im Falle der Unterspeisung der Stromnetze, eine größere Menge Strom entweder sofort oder innerhalb weniger Minuten vom Netz nehmen zu können. Die Umlage entschädigt die Unternehmen dabei für eine mögliche und die tatsächliche Abschaltung. Diese Umlage ist für 2016 nicht mehr aktuell.
§ 19 Umlage/Industrieumlage
Die § 19 Umlage ermöglicht Abnehmern aus der Industrie mit erheblichem Stromverbrauch eine (teilweise) Befreiung von Netzentgelten. Dies begründet sich dadurch, dass sie durch ihr Netznutzungsverhalten für insgesamt niedrigere Strompreise sorgen.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 19 %. Sie wird auf den Gesamtstrompreis sowie auf jeden einzelnen Bestandteil des Strompreises berechnet. Also auf Einkauf, Netznutzung, Konzessionsabgabe, KWKG- und EEG-Umlage, Offshore-, Industrieumlage und die Umlage für abschaltbare Lasten. Wie etwa bei der Mineralölsteuer wird die Mehrwertsteuer auch auf die Stromsteuer berechnet („Steuer auf Steuer“).
Netznutzungsentgelte
Auf diesen Anteil haben die Netzbetreiber kaum Einfluss. Die Netznutzungsentgelte sind staatlich reguliert, also festgelegt. Der Grund: Der Inhaber eines Stromnetzes hat ein sogenanntes „natürliches Monopol“. Er hat also keine Mitbewerber. Die staatliche Regulierung verhindert somit den Missbrauch dieser Monopolstellung.
Wettbewerbsanteil
Zum einen fallen darunter die Kosten für die Strombeschaffung, also der Einkaufspreis für Strom. Dieser wird durch Angebot und Nachfrage an der Strombörse in Leipzig (EEX) festgelegt. Aber auch die Kosten des Stromversorgers, die beispielsweise durch Vertrieb und Verwaltung anfallen, sind in diesem Anteil enthalten. Wir haben als Online-Anbieter hier einen klaren Vorteil für unsere Kunden, denn wir können Material- und Verwaltungskosten auf diese Weise auf ein Minimum reduzieren.
BERECHNUNG DES TARIFS
In unserem Tarifrechner müssen Sie nur zwei Informationen parat haben, um Ihren Stromtarif, also Ihren monatlichen Strompreis, auszurechnen: Ihre Postleitzahl (denn der Wohnort kann für den Strompreis relevant sein) und Ihren ungefähren Jahresverbrauch. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Alternativ können Sie Ihren Jahresverbrauch auch anhand der Personen in Ihrem Haushalt schätzen:
Sofern Sie eine Wallbox für Ihr E-Auto installiert haben, erhöht sich der Verbrauch entsprechend Ihrer Ladevorgänge.
KEINE ANGST VORM VERSCHÄTZEN:
Bei Ihrer Stromrechnung wird der monatliche Preis immer an Ihren tatsächlichen Verbrauch angeglichen.